ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ProTechMedia - Christoph Beuel

I. Allgemeine Vorschriften

1. Geltung der Bedingungen
Allen unseren Verträgen legen wir ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennehmen der Ware oder mit dem Unterschreiben des Lieferscheins gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch die ProTechMedia - Christoph Beuel schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind - sofern nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form anders vereinbart - stets freibleibend. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten in Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und/ oder den dazugehörigen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sie enthalten nur dann Zusicherungen, wenn sie als solche durch uns ausdrücklich bezeichnet werden. Durch unsere Mitarbeiter und/oder Beauftragte vereinbarte Abweichungen von Angeboten und/oder Preislisten oder sonstige Vorschläge und Bedingungen werden erst wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Preise
Die in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der Kosten für Verpackung sowie An- und Rücklieferung sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug sofort fällig. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die ProTechMedia - Christoph Beuel berechtigt, für jede der Erstmahnung folgende Mahnung eine angemessene Pauschale als Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Darüber hinaus ist die ProTechMedia - Christoph Beuel berechtigt, Verzugszinsen in geschäftsbanküblicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Stornierungen
Eine Stornierung des Vertrags nach Abschluss seitens des Auftraggebers ist nach den folgenden Regelungen möglich. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Stornierung bei der ProTechMedia - Christoph Beuel maßgebend.
Im einzelnen fallen folgende Kosten an:
Bis 30 Tage vor Beginn des vertragsgemäßen Leistungszeitraums 20% der Auftragssumme
Bis 10 Tage vor Beginn des vertragsgemäßen Leistungszeitraums 30% der Auftragssumme
Bis 5 Tage vor Beginn des vertragsgemäßen Leistungszeitraums 40% der Auftragssumme
Bis 3 Tage vor Beginn des vertragsgemäßen Leistungszeitraums 50% der Auftragssumme
Bei Kündigung die weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn ausgesprochen werden, sind 100% der Auftragssumme fällig.
Davon unberührt können projektbezogene Kosten wie Aufwandsentschädigungen für umfangreiche Planungsarbeiten, erstellen von Modellen, Dekorationen und projektbezogene Anschaffungen anfallen, die zusätzlich in Rechnung gestellt werden würden.

6. Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die soweit rechtlich zulässig, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

7. Gerichtsstand
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, so ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

II. Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager Köln auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Falls die ProTechMedia - Christoph Beuel die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend mit dem Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren.
Von der ProTechMedia - Christoph Beuel nicht zu vertretene Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl bei der ProTechMedia - Christoph Beuel als auch bei deren Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens nicht erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt die 6-Wochen Frist mit deren Ablauf.

2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag Eigentum der ProTechMedia - Christoph Beuel. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum der ProTechMedia - Christoph Beuel auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind. Der Kunde hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen sind der ProTechMedia - Christoph Beuel unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls schriftlich mitzuteilen.

3. Gewährleistung
Hat die ProTechMedia - Christoph Beuel wegen Mängel der gelieferten Sache Gewähr zu leisten, liefert sie nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen ab Übergabe der ProTechMedia - Christoph Beuel schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel anzuzeigen. Der Eingang der Mängelrüge bei der ProTechMedia - Christoph Beuel Beuel ist ausschlaggebend.
Der Verkauf gebrauchter Ware findet unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung statt.

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Kunden über. Bei Anlieferung durch ProTechMedia - Christoph Beuel trägt diese die Gefahr bis zur Anlieferung beim Kunden oder dem von Ihm angegebenen Anlieferungsort.

5. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Köln

III. Allgemeine Mietbedingungen

1. Beginn und Ende der Mietzeit
Die Mietzeit bemisst sich nach Tagen oder Stunden und beginnt mit dem Beginn des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde, spätestens jedoch mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter oder den Frachtführer. Erfolgt der Transport durch die ProTechMedia - Christoph Beuel beginnt die Mietzeit mit der Beladung des eigenen Transportmittels, soweit die unverzügliche Anlieferung an den Mieter veranlasst wird.
Die Mietzeit endet mit dem Ende des vereinbarten Tages oder der vereinbarten Stunde, soweit die Mietgegenstände bis zum vereinbarten Ende der Mietzeit an die ProTechMedia - Christoph Beuel zurückgegeben werden. Verzögert sich das Eintreffen der Mietgegenstände bei ProTechMedia - Christoph Beuel, hat der Mieter die ProTechMedia - Christoph Beuel den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist jedoch mindestens verpflichtet, für die Dauer der Verzögerung der ProTechMedia - Christoph Beuel die vereinbarte Miete zu bezahlen. Bei Tagesmieten ist der Mieter bei nichtrechtzeitiger Rückgabe verpflichtet, pro angefangenen zusätzlichen Tag jeweils einen Tagesmietzins, bei Stundenmieten bei jeder neu angefangenen Stunde den Stundenmietzins zu entrichten. Bei Tagesmieten verzichtet die ProTechMedia - Christoph Beuel auf die Berechnung eines weiteren Tagesmietzinses, sofern die verspätete Rückgabe der Mietgegenstände nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung durch den Mieter eine Stunde nicht überschreitet.
Die vorherige schriftliche Benachrichtigung muss spätestens 2 Stunden vor Ende der vereinbarten Mietzeit bei der ProTechMedia - Christoph Beuel eingegangen sein.
In keinem Fall endet die Mietzeit vor Rückgabe der Mietsache an die ProTechMedia - Christoph Beuel. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache befreit den Mieter nicht von der Pflicht, den Mietzins bis zum Ende der Mietzeit zu zahlen.

2. Berechnung der Miete
Grundsätzlich wird jeder Miettag und jede Mietstunde als Einsatztag bzw. Einsatzstunde berechnet.

3. Gebrauch der Mietsache
Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum der ProTechMedia - Christoph Beuel. Der Mieter hat die Gegenstände in sorgfältiger Art und Weise zu nutzen und zu behandeln, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters zu befolgen. Soweit dem Mieter Gebrauchs- und/oder Nutzungsanleitungen von der ProTechMedia - Christoph Beuel und/oder dem Hersteller mitgeliefert werden, sind ausschließlich diese Anleitungen für den Mieter maßgeblich.
Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
Der Vermieter ist berechtigt, die vermietete Mietsache, jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Mieter über Tag und Zeit der Untersuchung, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern.
Wir behalten uns die Zwischenvermietung und Ersetzung einzelner Positionen und Geräte mit solchen mindestens gleicher Art und Güte vor.

4. Genehmigungen, Urheber- und Lizenzrechte
Die von der ProTechMedia - Christoph Beuel vermieteten technischen Geräte zum Abspielen von Audio-, Video- und sonstigen multimedialen Inhalten verstehen sich als reine technische Abspieler. Für Art und Inhalt der abgespielten Medien übernimmt die ProTechMedia - Christoph Beuel keinerlei Haftung und Verantwortung. Insbesondere sind vom Mieter die Urheber- und Lizenzrechte zu beachten und eventuell anfallende Gebühren, bspw. der GEMA und Künstlersozialkasse, zu leisten.

5. Instandhaltung und Instandsetzung
Schäden an den Mietgegenständen sind der ProTechMedia - Christoph Beuel oder ihren Beauftragten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die, durch verspätete schriftliche Anzeige verursachten weiteren Mängeln haftet ausschließlich der Mieter.
Der Mieter haftet der ProTechMedia - Christoph Beuel für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht schuldhaft verursacht werden. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellte, von der ProTechMedia - Christoph Beuel gestattete Untermieter, Besucher, Lieferanten, Handwerker usw. verursacht werden.

6. Gewährleistung
Die ProTechMedia - Christoph Beuel haftet für den funktionsfähigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt der Übergabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Unfang mindert, der seiner Aufhebung gleichkommt, kann die ProTechMedia - Christoph Beuel nach ihrer Wahl den Fehler beheben, den fehlerhaften Gegenstand austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich der Mietpreis in entsprechendem Umfang. Die ProTechMedia - Christoph Beuel sorgt dafür, dass der Mieter die Mietgegenstände in vertragsgemäßen Zustand erhält. Der Mieter hat sich bei Mietbeginn von dem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Von der ProTechMedia - Christoph Beuel in Bezug auf die Verwendung der Mietgegenstände getätigte Zusicherungen haben nur Gültigkeit, soweit diese von der ProTechMedia - Christoph Beuel als solche ausdrücklich schriftlich bezeichnet sind. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet die ProTechMedia - Christoph Beuel nur, wenn diese auf einem bei Übergabe an den Mieter vorhandenen Fehler beruhen. Die Haftung der ProTechMedia - Christoph Beuel für Folgeschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins begrenzt. Für Schäden, die nicht vorhersehbar sind, haftet die ProTechMedia - Christoph Beuel nicht. Soweit Mitarbeiter und/oder Beauftragte der ProTechMedia - Christoph Beuel beim Gebrauch der Mietgegenstände anwesend sind, ist der Mieter verpflichtet, den Anweisungen dieser Mitarbeiter oder Beauftragter in Bezug auf den Gebrauch der Mietgegenstände Folge zu leisten. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, besteht eine Verpflichtung der ProTechMedia - Christoph Beuel, die Mietgegenstände bei Anwesenheit eines Mitarbeiters und/oder Beauftragten zu überwachen und zu bedienen und/oder instand zu halten oder zu setzen, nicht.
Der Mieter ist nicht zur Minderung des Mietzinses aufgrund eines Mangels der Mietsache oder wegen Verzuges der ProTechMedia - Christoph Beuel mit der Beseitigung eines Mangels berechtigt, es sei denn, der Mangel ist von der ProTechMedia - Christoph Beuel dem Grunde nach anerkannt. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung. Der Mieter kann gegen den Mietzinsanspruch der ProTechMedia - Christoph Beuel nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Haftung des Mieters
Der Mieter ist der ProTechMedia - Christoph Beuel für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nichtordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Das Risiko des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Verschlechterung oder Verlust der Mietsache trägt der Mieter. Im Falle eines durch den Mieter zu vertretenen Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen
Wird die Mietsache in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand an die ProTechMedia - Christoph Beuel zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche der ProTechMedia - Christoph Beuel für die Zeit, die für die Instandsetzung der Mietgegenstände erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber der ProTechMedia - Christoph Beuel, die Mietgegenstände gegen Beschädigung und/oder Verlust durch Feuer, Wasser, Diebstahl etc. zu versichern. Die Verletzung dieser Verpflichtung führt zum Schadensersatz.

8. Sicherheitsleistung
Übersteigt die vereinbarte Gesamtmiete den Betrag von EURO 150,00 ist die ProTechMedia - Christoph Beuel berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 3/4 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.
Die ProTechMedia - Christoph Beuel kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte, mindestens jedoch in Höhe des vereinbarten Mietzinses bei der ProTechMedia - Christoph Beuel hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Mietvertrages und nach vollständiger Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters zurückgezahlt.

IV. Werk- und Dienstverträge
Schuldet nach dem Inhalt des geschlossenen Vertrags die ProTechMedia - Christoph Beuel eine Werk- oder Dienstleistung gelten folgende Bestimmungen ergänzend.

1. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters beschränkt sich der Höhe nach auf die Deckungssumme der betrieblichen Haftpflichtversicherung.

2. Haftung des Mieters
Der Auftraggeber ist der ProTechMedia - Christoph Beuel für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nichtordnungs- und bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Das Risiko des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Verschlechterung der Mietsache trägt der Mieter. Im Falle eines durch den Mieter zu vertretenen Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen
Wird die Mietsache in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand an die ProTechMedia - Christoph Beuel zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche der ProTechMedia - Christoph Beuel für die Zeit, die für die Instandsetzung der Mietgegenstände erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Der Mieter verpflichtet sich gegenüber der ProTechMedia - Christoph Beuel, die Mietgegenstände gegen Beschädigung und/oder Verlust durch Feuer, Wasser, Diebstahl etc. zu versichern. Für den Fall, dass das Equipment über eine längeren Zeitraum eingesetzt und somit, bspw. während der Nachtzeiten nicht durch technisches Personal der ProTechMedia - Christoph Beuel betreut werden kann, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass das Equipment entweder durch sichere Einlagerung und Verschließung der Räumlichkeiten sowie ggf. durch Bewachung mittels Sicherheitspersonal oder durch sonstige geeignete Maßnahmen vor Schäden und Verlust geschützt wird. Die Verletzung dieser Verpflichtung führt zum Schadensersatz.

3. Pflichten des Auftraggebers / Ausführung von Arbeiten
Der Besteller der Werkleistung ist verpflichtet alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, so dass die von der ProTechMedia - Christoph Beuel geschuldeten Arbeiten pünktlich beginnen und beendet und zu jederzeit störungsfrei durchgeführt werden können. Dies gilt insbesondere für die An- und Ablieferung, von den Ladezonen bis zum Einsatzort. Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber der ProTechMedia - Christoph Beuel aller notwendigen Angaben über die Strom-, Gas- Wasser und ähnlicher Anlagen zu machen, insbesondere wenn diese verdeckt auf dem Gelände oder in einer baulichen Anlage oder in einem Teil einer baulichen Anlage geführt werden. Des Weiteren ist der Besteller verpflichtet eventuell vorhandene Vorschriften, die sich aus seinem Arbeitsbereich ergeben der ProTechMedia - Christoph Beuel zu benennen und rechtzeitig schriftlich anzuzeigen.
Kommt der Auftraggeber seinen oben genannten Verpflichtungen nicht nach, ist die ProTechMedia - Christoph Beuel nicht zur Erbringung der Werkleistung verpflichtet und im Falle von eventuell auftretenden Schäden nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eventuell entstehende Mehrkosten, insbesondere durch erhöhten Personalaufwand, gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers
Werden durch Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Mieter über.

4. Genehmigungen, Urheber- und Lizenzrechte
Die Einholung erforderlicher Genehmigungen insbesondere bau-, lizenz- und urheberrechtlicher Art inklusive aller damit verbundenen Kosten obliegt dem Auftraggeber.

© Stand 10.2015

ProTechMedia